Da wirbt ein großes deutsches Unternehmen mit der Zugabe einer kostenlosen Sonnenbrille, wenn man in dem Geschäft eine normale Brille kauft. Super, denkt sich der Verbraucher, aber habt ihr gewusst, dass dies unlauterer Wettbewerb ist?

Laut Heilwesenwerbungsgesetz (HWG) ist es unzulässig, Zuwendungen oder sonstige Werbegaben anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren. Brillen (Gestell und Gläser) sind Medizinprodukte im Sinne des Gesetzes.

Sprich – das Unternehmen zieht die Kunden in den Laden mit der Werbung, verstößt damit gegen zwei Gesetze (§7 HWG und § 1 UWG), zahlt dann eine Strafe dafür, hat aber trotzdem noch locker Gewinn daran gemacht.

Verlierer sind dann die kleinen Fachgeschäfte, die solche Strafen nicht finanzieren können und den Mehrwert für den Kunden nur in Form einer exzellenten Beratung bieten können.

Daher habe ich gestern meine Sonnenbrille mit Sehstärke im Fachhandel mit erstklassiger Beratung gekauft. Das war zwar etwas teuer, aber ich weiß, da stimmt Leistung und Service auch nach dem Kauf.

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