FireStats wurde nicht in die Datenbank installiert

Wer kennt das nicht, man liegt abends in Ruhe auf dem Sofa und das Telefon klingelt. Die Ruferkennung zeigt nur “Hallo” an, und man ahnt es schon: Wieder ein Call-Center: Entweder eine “nette” Telefonstimme, oder immer öfter nur eine Computerstimme.

Detlev Brechtel hat sich für die “acquisa” auch mit dem Thema beschäftigt, genau wie genervte Bekannte in meinem Umfeld.
Die ungebetenen Anrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit treten immer verstärkter auf.
Meist geht in bei diesen Anrufen um Werbung für Finanzdienstleistungen, Zeitschriften-Abos oder Glücksspiele. Das UWG scheint da wenig zu stören, es wird mit einer Schamlosigkeit dagegen verstoßen. Die eindeutige Rechtslage - solche Anrufe im B2C-Bereich sind verboten - hindert viele Call-Center nicht, diese Anrufe trotzdem zu tätigen. Die Abmahnungen dazu werden dann oft gerne aus der Portokasse bezahlt.

Wie viele sich wirklich davon gestört fühlen, weiß kein Mensch. Die Kaltanrufe ist aber laut Aussage von Edda Castelló, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, eine Werbeform, die die Verbraucher nicht mögen.

Eine ganz andere Rechtslage weist die Kaltakquise auf, wenn der Endverbraucher ein Opt-in gegeben hat, also die Einwilligung zu solchen Anrufen.
Und auch im B2B-Bereich ist das Angebot der Call-Center Dienstleister legal. Hier darf ein Autohaus auch im Verlag anrufen und seine Leistungen zur Erweiterung des Fuhrparks anbieten.Warum diese Werbeform im privaten Bereich unzulässig ist und im Geschäftverkehr erlaubt, ist teilweise für die Call-Center schwer nachvollzieh- und trennbar.

Unschwer zu erkennen ist die Aktion der genervten Endverbraucher: Einfach auflegen!

___These icons link to social bookmarking sites where readers can share and discover new web pages.
  • del.icio.us
  • De.lirio.us
  • digg
  • Furl
  • NewsVine
  • blinkbits
  • YahooMyWeb
  • Shadows
  • Reddit
  • BlinkList
  • Spurl
  • blogmarks

Hinterlasse einen Kommentar

FireStats iconPowered by FireStats